Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt??? (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 17.12.2018, 15:46 (vor 1956 Tagen) @ Constantin

Hallo zusammen
Ich hätte zwei Fragen an Euch:
1. nach § 177 Absatz 2 SGB IX darf jeder schwerbehinderte Beschäftigte die Schwerbehindertenvertretung wählen. Darf er das auch, wenn er eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit hat und sein Arbeitsverhältnis ruht?

Ja darf er. Das aktive Wahlrecht bleibt erhalten.

2. Ist es möglich eine Schwerbehindertenwahl für 2018 jetzt noch nach dem 30.11.2018 zu wählen?
Einladung ging am 29.11.2018 raus...

Ja. Der gesetzliche Wahlzeitraum ist kein ausschließender Zeitraum.

Ich bin jetzt seit April 2018 Erwerbsminderungsrentner auf Zeit bis 2021 und habe bis heute noch keine Einladung zur Wahl 2018 erhalten. Der Arbeitsgeber meidet seit dem, jeden Kontakt mit mir als Mandatträger
Auch eine Einladung zur BR Wahlen dieses Jahres habe ich nicht erhalten.

Was bist du denn für ein Mandatsträger? Bist du in voller oder teilweiser EM-Rente?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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