Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt??? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 12.12.2018, 14:15 (vor 1960 Tagen) @ WoBi

Moin Moin Wobi,

ich stimme Dir fast zu, außer dem Satz mit vor dem 30.11. .... es heißt in § 177,4 Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung erst im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt. Es muss sich also um eine Wahl nach dem 01.10.2017 handeln, nicht vor dem 30.11.2017.

Liebe Grüße

Hendrik


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