Räumlichkeiten (Gesamt-Konzern-SBV)

Hilde, Friday, 14.12.2018, 11:56 (vor 1959 Tagen)

Hallo, ich bin GSBV in einem Unternehmen mit 83 Niederlassungen, davon haben 44 Niederlassungen keine örtliche SBV. In meiner Niederlassung habe ich ein Büro von 18 qm und dort sitzt mit mir meine Sekretärin als Halbtagskraft.
Nun habe ich große Probleme wenn ich vertrauliche Gespräche, vor Ort wie aber auch am Telefon zu führen. Der Datenschutz aber auch das SBG 9 erlaubt es mir nicht, dass durch mich dritte erfahren, welche z.B. Erkrankungen vorliegen, außer ich habe das Einverständnis des SB. Ich habe einen Antrag an meinen Arbeitgeber vor Ort (Niederlassung) gestellt mit der Bitte, für mich zwei Büroräume zur Verfügung zu stellen. Dieses wurde aus Raummangel abgelehnt und mit der Aussage ich könnte jederzeit Besprechungsräume mit vorherigen Anmeldung und Absprache nutzen. Wenn ich das so machen würde, bekommt der AG und andere Mitarbeiter mit, mit wem ich spreche und wer mich kontaktiert. Das heißt für mich und für die Betroffenen, man wird mich nicht mehr kontaktieren. Da die Besprechungsräume bei uns im Intranet zu sehen sind, es ist ein Buchungssystem, und somit jeder weiss wer, wann ich aufgesucht werde.
Nun meine Frage: Gibt es einen Anspruch auf zwei Räume? oder muss ich das hinnehmen?
Gruß Hilde


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