Räumlichkeiten (Gesamt-Konzern-SBV)

sbv-nl-west, NRW, Thursday, 04.04.2019, 09:04 (vor 1853 Tagen) @ ussibier

Hallo Ussibier,

wenn ich es richtig verstehe, nutzt der BR die Räume zu 100% selbst? Dann würde ich zusammen mit deinem BR, wie folgt argumentieren:

Sind die Räume des BR für die gleichzeitige Amtsführung der SBV ungeeignet, etwa weil dort die notwendigerweise vertraulichen Gespräche nicht geführt werden können, müssen ihr andere Räume einschließlich der entsprechenden Büroeinrichtung und -Ausstattung zur Verfügung gestellt werden (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 216).

Auch die SBV muss handlungsfähig sein, genauso wie der BR und das kann in einem nur zeitweise überlassenen Büro, bei 110 zu vertretenden Menschen mit Behinderung schwer möglich sein.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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