Stellenausschreibung SBV Eigenschaft (Allgemeines)
Moin Moin SGBFreak,
gegen das AGG verstößt es nicht, aber es gibt mehrere Angriffspunkte:
1. Du bist im öffentlichen Dienst. Wenn es bei Euch einen Schwerbehindertenerlass und/oder eine Inklusionsvereinbarung geben sollte, in der diese Formulierung enthalten ist, kann man dem Arbeitgeber sehr wohl die Frage stellen, warum dieses dann nicht in den Ausschreibungen steht.
2. Falls es bei Dir unter 5% Schwerbehinderte gibt, hat der Arbeitgeber nach SGB IX eine Einstellung nicht Schwerbehinderter mit Dir zu erörtern. Daher kann man auch aus diesem Grund die Frage stellen, warum man dann nicht, um die Pflichtquote besser erfüllen zu können, diese Formulierung in die Ausschreibung aufnimmt.
Liebe Grüße
Hendrik