Stellenausschreibung SBV Eigenschaft (Allgemeines)

WoBi, Sunday, 27.01.2019, 13:00 (vor 2824 Tagen) @ SGBFreak

Hallo SGBFreak,

ist dein Arbeitgeber eine untergeordnete Behörde, ein Teil der inneren bayerischen Staatverwaltung und damit an den Text unter Punkt 4.4.2 als besonderer Vermerk bei Stellenausschreibungen gemäß Teilhaberichtlinie gebunden?

Auszug Teilhaberichtlinie:
„Bei externen und internen Stellenausschreibungen ist zu vermerken, ob die Stelle für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet ist und dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt werden“

Wenn ja, schränkt der Arbeitgeber durch die Streichung von „im Wesentlichen“ die Toleranz der Eignung von schwerbehinderten Bewerbern ein. Der PR und die SBV haben darauf zu achten, dass durch den Arbeitgeber Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen angewendet werden. Durch das Weglassen des Hinweises oder Teile des Hinweises werden zum Schutz von schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbern Verpflichtungen durch den Arbeitgeber nicht erfüllt.

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Gruß
Wolfgang


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