Wahl GSBV wegen Renteneintritt - wer ist wählbar, wer entscheidet? (Gesamt-Konzern-SBV)

Claudi, Hessen, Thursday, 31.01.2019, 11:19 (vor 1906 Tagen) @ Cebulon

Nun wird wohl die Nachfolge GSBV in den nächsten Wochen neu gewählt.


Hallo, wie viele wahlberechtigte örtl. VP gibt es und welches GSBV-Wahlverfahren ist geplant? Warum wurde denn hier keine GSBV-Stellvertretung im Dezember 2018 gewählt? Oder habe ich da was missverstanden? Finde das eher wirr: Denn hier käme keine GSBV-Neuwahl, sondern eine GSBV-Stelli-Nachwahl in Frage nach § 21 SchwbVWO sinngemäß bei unter 50 wahlberechtigten örtl. VP in Wahlversammlung.


Es sind meiner Kenntnis nach 4 VP. Welches Wahlverfahren geplant ist, weiss ich leider nicht. Die jetzige Stelleninhaberin wollte 2018 meiner Kenntnis nach keine Stellvertreter auf der Liste.

Dafür wird sich die jetzige Stelleninhaberin wohl wieder wählen lassen (für die letzten Wochen vor Rentenbeginn).


Was genau ist darunter zu verstehen: "die letzten Wochen vor Rentenbeginn"? Wann beginnt denn nun deren Rente? Wenn das wirklich nur wenige Wochen sein sollten, dürfte die Wählbarkeit zur GSBV ohnehin fragwürdig bzw. sinnfrei sein wg. "alsbaldiges Ausscheiden" laut Rechtsprechung und Wahlvorschlag nie zugelassen werden.

Rentenbeginn ist wohl 01.06.19.

Muss ich mir als SBV von der GSBV "in meine Arbeit reinreden lassen"?


Nein - weisungsfrei!

:-)

Bin ich automatisch als SBV die Vertretung der GSBV (z.B. bei Urlaub, Krankheit)?


Nein - siehe § 180 Abs. 5 SGB IX

Gruß,
Cebulon

Herzlichen Dank Cebulon :-)


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