Wahl GSBV wegen Renteneintritt - wer ist wählbar, wer entscheidet? (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Thursday, 31.01.2019, 17:56 (vor 1906 Tagen) @ Claudi

Die jetzige Stelleninhaberin wollte 2018 meiner Kenntnis nach keine Stellvertreter auf der Liste.

Hallo Claudi, das ist ein sehr "merkwürdiges" Amtsverständnis - an der klaren gesetzlichen Vorgabe des § 180 Abs. 5 SGB IX vorbei. Jeder dieser vier Wahlberechtigten kann hier einen Wahlvorschlag machen. Da braucht es definitiv keine "Liste". Über die Zahl der zu wählenden Stellvertreter entscheidet die Wahlversammlung und niemand sonst. Ein Stelli muss aber immer gewählt werden, sofern es Stelli-Vorschlag gibt.

§ 180 Abs. 5 SGB IX
(5) Für jede Vertrauensperson, die nach den Absätzen 1 bis 4 neu zu wählen ist, wird wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

Gruß,
Cebulon


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