Ende der Amtszeit der SVP (Wahlen)
Auszug aus dem Kommentar von Knittel (siehe auch Startseite)
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nach Ablauf von vier Jahren. Ist zur Zeit der Wahl noch eine Schwerbehindertenvertretung im Amt, beginnt die Amtszeit mit dem Ablauf der Amtsperiode der vorhergehenden Schwerbehindertenvertretung. Das Amt endet nach Ablauf der Amtszeit selbst dann, wenn keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt ist
Also wann wurde 2002 gewählt (Datum)> Dann 4 Jahre später!