Ende der Amtszeit der SVP (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 07.06.2006, 15:37 (vor 6543 Tagen) @ Pia

Wurde die Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) wie angegeben im Juni 2002 gewählt, dann verlängert sich die Amtszeit über vier Jahre hinaus nach der Ausnahmevorschrift des § 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX, die wie folgt lautet:

„Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.“


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