Ende der Amtszeit der SBV (Wahlen)

Fröti, Nürnberg, Friday, 09.06.2006, 09:16 (vor 6541 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
recht herzlichen Dank für Deine Antwort. Meine Frage ist nun damit geklärt. Der Tipp mit den Link auf die Seite der Integrationsämter war sehr hilfreich. Mich hatte immer das Wörtchen "spätestens" irritiert, aber da ist es ja eindeutig geregelt:

"hat sie am 1.10. des nächsten regelmäßigen Wahltermins noch kein Jahr betragen, verlängert sie sich bis zum 30.11. des übernächsten regelmäßigen Wahltermin"

nochmals besten Dank an Alle die mir geholfen haben.

--
m.f.G.
Andreas


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