Anspruch von Urlaub und Zusatzurlaub bei Rentenantritt ab 01. August (Rente / Pension / ATZ)

GerdS, Hessen, Thursday, 07.02.2019, 13:19 (vor 1905 Tagen) @ garda

Danke Michael für den Hinweis.
Natürlich möchte ich hier nicht falsche Angaben machen,
das habe ich dann wohl vollkommen falsch gelesen.
:-(

In Bezug auf diesen Passus des aufgeführten Links:
"Für schwerbehinderte Arbeitnehmer, deren Schwerbehinderung während des gesamten Kalenderjahres anerkannt ist, gelten diese allgemeinen Grundsätze zum Teilurlaub ebenso für den Zusatzurlaub."

war daher für mich dahingehend klar, dass entsprechend nur drei Zusatztage Anspruch bis zum 31. Juli bestehen.
Unabhängig davon, ob der Status der Schwerbehinderung wegfällt oder das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Widersprechendes konnte ich auch nicht im Kommentar finden.
Liege ich damit falsch?

--
Viele Grüße
Gerd


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