Gleichstellung oder Verschlimmerungsantrag? (Stellvertreter/in)

Monica99, Friday, 08.02.2019, 13:24 (vor 1904 Tagen) @ schwani77

Hallo,

Hallo ihr Lieben, bei einem GdB von 40, was würdet ihr da vorziehen, also ich tendiere ja zuerst zur Gleichstellung!
LG schwani77

Es kommt darauf an ob es Fakten für eine Gleichstellung gibt. Denn ein negativer Bescheid bleibt in den Akten des Versorgungsamtes. Damit ist es stets auch da, wenn ein weiterer Antrag gestellt wird. Der SB ist dann ggf voreingenommen.

PS: Gleiches gilt für den Verschlimmerungsantrag bzw Antrag auf Neufestsetzung!

Der Weg zum höheren Grad der Behinderung | Sozialverband VdK ..

Neufeststellung des GdB birgt Chancen und Risiken !

--
mfg Monica


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