Gleichstellung oder Verschlimmerungsantrag? (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.02.2019, 13:57 (vor 1903 Tagen) @ schwani77

Moin Moin Schwani,

ich vermute mal, Du bist neu gewählt und hast noch keine Grundlagenschulung erhalten. Daher eine ausführliche Antwort.

Das kommt auf die Situation an, welcher Weg möglich ist.
Bei einer Gleichstellung muss eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliegen, oder ein neuer Arbeitsplatz muss erlangt werden. Zudem ist die Frage, ob die Kollegen/der Kollege einen erhöhten Kündigungsschutz hat, gegen den man anargumentieren müsste. Außerdem sollte begründbar sein, warum die Schutzrechte der Schwerbehinderten benötigt werden und die allgemeinen Hilfestellungen des Sozialrechts / z.B. der Rehabilitationsträger uns solche, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers heraus ergeben, nicht ausreichen, oder in welcher Art z.B. die Fürsorgepflicht verletzt wird. Gut wäre spätestens in der Stellungnahme der SBV auch, welche Hilfestellungen der Schwerbehinderten aus welcher Grundlage benötigt werden, die nur durch die Gleichstellung zu erlangen sind.

Einen Folgeantrag kann man stellen, wenn sich neue Gesundheitsstörungen ergeben haben, oder deutliche Verschlechterungen eingetreten sind. Zu beachten sit aber auch, dass es immer wieder Reformen der versorgungsmedizinischen Grundsätze gibt, sodass man vor einem solchen Antrag prüfen sollte, welcher GdB anerkannt wurde und wie dieses aktuell gesehen wird.

Daher kann Dir hier ohne eine genaue Kenntnis des Einzelfalls keine/r hier eine Auskunft geben.

Liebe Grüße

Hendrik


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