Gleichstellung oder Verschlimmerungsantrag? (Stellvertreter/in)

Georgina, Saturday, 09.02.2019, 09:20 (vor 1903 Tagen) @ schwani77

Ich kann mir demnächst mehr Informationen einholen einholen. Eine gesundheitliche Verschlimmerung liegt laut Aussage der Betroffenen vor, sprich es sind Diagnosen dazukommen. Aber die Sichtweise der Ärzte beim Erstellen eines Gutachten sind ja oft anders.

Genau das ist wohl der springende Punkt, den viele nur schwer nachvollziehen können ....die Anzahl der Diagnosen korreliert nicht mit der Höhe des GDB. Auch die subjektive Betroffenheit wird oft anders eingeschätzt als die objektiven Fakten, die letztendlich zur Bewertung führen. :-|


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