KSBV Wahl im vereinfachten Wahlverfahren - Wahlversammlung (Wahlen)

MoritzF, Thursday, 14.02.2019, 21:16 (vor 1897 Tagen)

In unserem Konzern gibt es einen Konzernbetriebsrat und eine KSBV. Weiterhin gibt es 5 gerade neue gewählte Gesamtschwerbehindertenvertreter für 5 GmbHs. Unser Konzern besteht aber aus 7 GmbHs. Die 2 "restlichen" GmbHs werden von der KSBV vertreten, weil aufgrund der SB-Anzahl (weniger als 5 SBs) in diesen 2 GmbHs keine SBVen bzw. GSBVen bestehen.

Meine Fragen hierzu sind:

1. Gemäß 92 Abs. 2 SGB IX wählen die Gesamtschwerbehindertenvertreter die KSBV. Der aktuelle KSBV-Vertrauensmann ist KEIN gewählter GSBV-Vertreter einer GmbH. Der aktuelle KSBV-Vertrauensmann vertritt jedoch die Meinung, dass er für die 2 GmbHs, die er bis dato als KonzernSBV vertritt - bei der anstehenden Neuwahl der KSBV auch ein Stimmrecht (sogar 2 Stimmen) hätte, obwohl er kein gewählter GSBV ist. Wie beurteilt Ihr diese Aussage?

2. Sofern der amtierende KSBV-Vertrauensmann keine Stimme bei der anstehenden KSBV-Wahl hat, darf er bei der Durchführung der anstehenden KSBV-Wahl (beim Wahlvorgang/Stimmabgabe) im Wahlraum sein?

3. Sofern sich ein Kandidat zur KSBV-Wahl stellen möchte, der NICHT selbst wahlberechtigt ist, muss er von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen werden. Sofern mich diesbzgl. ein derartiger Kandidat kontaktiert, bin ich als Wahlberechtigter immer verpflichtet e. derartigen Wahlvorschlag in der Wahlversammlung anzubringen, auch wenn ich von dem Kandidaten nicht überzeugt bin?

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!


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