Protokoll- Unterschrift (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 25.02.2019, 08:54 (vor 2796 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die überhaupt zur Unterschrift verpflichtet.

Dann eine Gegenfrage: handelt es sich einfach um ein Gesprächsprotokoll oder sind Festlegungen getroffen bzw. vereinbart worden?

Üblicherweise unterzeichnet der Protokollführer das Protokoll. Bei einem Protokoll eines Mitarbeitergespräch kann es sich doch wohl bestenfalls um eine Kenntnisnahme handeln.

Warum also nicht einfach unterschreiben mit dem Vermerk: "zur Kenntnis genommen"?.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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