Protokoll- Unterschrift (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 25.02.2019, 09:34 (vor 2796 Tagen) @ garda


mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die überhaupt zur Unterschrift verpflichtet.

Ich sehe ebenso keine Verpflichtung zur Unterschrift.


Üblicherweise unterzeichnet der Protokollführer das Protokoll. Bei einem Protokoll eines Mitarbeitergespräch kann es sich doch wohl bestenfalls um eine Kenntnisnahme handeln.

Mir erscheint es auch etwas kurios, dass die Person, welche das Vergehen begangen hat, auch die Protokollführerin ist. Somit hat es für mich mehr den Charakter einer "Gesprächsnotiz". Angebrachter wäre hier eine neutrale Person.


Warum also nicht einfach unterschreiben mit dem Vermerk: "zur Kenntnis genommen"?.

Wenn man etwas auch inhaltlich zur Kenntnis nimmt, und binnen einer gewissen Zeit nicht widerspricht und eine Gegendarstellung verfasst, erklärt man die Richtigkeit des Protokolls.

Interessant wäre noch, ob die Schwb eine Kopie des Schriftstücks nach Unterzeichnung ausgehändigt bekommt oder auch nicht?

Das alles hat irgendwie den Beigeschmack, dass ein nicht kleiner Verstoß "legalisiert" werden soll.

VG


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