Zugang Personalplaner (Allgemeines)
Hallo,
eine Frage habe ich als SBV das recht auf Zugang zum Personalplaner damit ich weiß wo meine Leute arbeiten wie sie aussehen und den Krankenstand erfahre.
Hallo,
ein Recht auf Zugang zu einem vollumfänglichem Personalplaner hat m.M. nach die SBV nicht. Bestenfalls, wenn eine Selektion voreingestellt ist, so dass Du nur die schwb MA siehst, erscheint es mir denkbar.
Ein Informationsrecht bezügl. deiner genannten Punkte besteht natürlich, die Infos können z.T. der Jahresmeldung entnommen werden, oder aus dem Arbeitsicherheitsausschuß (an deren Sitzungen Du ein Teilnahmerecht hast) oder auch explizit von der Personalstelle eingefordert werden.
VG