Zugang Personalplaner (Allgemeines)

MatthiasNRW, Thursday, 28.02.2019, 08:15 (vor 2793 Tagen) @ fragezeichen

Was haben die Unfallmeldungen mit der Schwerbehinderteneigenschaft zu tun? Unfallmeldungen sind Meldungen bezüglich Arbeits- oder Wegeunfällen, die alle Mitarbeiter betreffen können. Ich nehme mal an, Du bist Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

§ 164 Abs. 4 SGB IX:
"Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
(...)
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, (...)"

Nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX überwacht die SBV, dass diese Verpflichtung durch den Arbeitgeber auch erfüllt wird.

Für die SBV können daher auftretende Arbeitsunfälle ein Indiz dafür sein, dass der Arbeitgeber dem vorgenannten Anspruch nicht gerecht wird. Das Thema der Arbeitsunfälle ist also durchaus ein Thema, das die SBV betrifft. Wie damit dann umgegangen wird, ist die andere Frage. Die Teilnahme am Arbeitssicherheitsausschuss ist eine Variante, grundsätzlich dürfte aber auch ein Auskunftsrecht über Arbeitsunfälle von sbM sowie Arbeitsunfällen an AP, an denen (auch) sbM beschäftigt sind, gedeckt sein. Nur so kann die SBV beurteilen, ob dem Präventionsgedanken des § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX Rechnung getragen wird.

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Gruß
Matthias


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