Fortbildung der SBV (Seminare / Fortbildung)

neue-sbv, Nürnberg, Monday, 04.03.2019, 13:36 (vor 1877 Tagen)

Hallo, Helau und Nernberch Aha ;-) an Alle,

1. Fortbildung SBV:
ich habe mir als neu gewählte SBV einen der 5tägigen Grundkurse bei Komsem ausgesucht und um Anmeldung gebeten. Die Fortbildungsstelle hat mich ohne vorherige Rücksprache bei einem 3tägigen Kurs des ZBFS angemeldet, da dieser kostengünstiger ist und mich einfach vor die vollendeten Tatsachen gestellt.

Ich habe daraufhin eine Aufstellung gemacht, dass der Kurs von Komsem alle wichtigen Themen behandelt, während für den ZBFS Kurs noch 3 kostenpflichtige Folgetermine erforderlich sind um denselben Wissenstand zu erhalten. Aufgrund meiner Gehbehinderung (ich benötige Unterarmgehilfen) bin ich auf Gepäcktransport und Taxi angewiesen. Die Kosten dafür plus die der Kurse übersteigen bereits die Kosten von dem Komsem Seminar incl. Hotel. Bei den ZBFS Kurs kämen die Hotelkosten noch obenauf.

Ich habe diesbezüglich vor ca. 2 Wochen eine Mail mit Kostengegenüberstellung an den Inklusionsbeauftragten des AG (der Behördenleiter hat die Aufgaben weitestgehend an ihn delegiert) geschrieben und keine Antwort erhalten. Nun ist er erst mal arbeitsunfähig.

Frage: Kann ich drauf bestehen, dass ich den Grundkurs besuchen darf, den ich mir ausgesucht habe, oder kann mir das der AG vorschreiben. Falls ich darauf bestehen kann, wäre ein entsprechender Verweis auf den Paragrafen im SGB IX gut.


2. Fortbildung Stellvertretung SBV:
In der Versammlung der VP's durch die HVP wurde erwähnt, dass jetzt auch alle Stellvertreter und nicht nur die 1. StV Schulungsanspruch haben.

Frage: Ist das richtig und wenn ja, wo finde ich dies? Muss sich der Stellvertreter selbst um Schulung bemühen, oder zählt das zu meinen Aufgaben dazu?


Viele Dank für's Lesen und Eure Hilfe


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