Fortbildung der SBV (Seminare / Fortbildung)
Moin Moin Georgina,
nach § 179 4 SGB IX sind zusätzlich zur Vertrauensperson und des ersten Stellies diejenigen Stellvertreter, die von der Vertrauensperson herangezogen werden können für notwendige Fortbildungen freizustellen und die Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen. Teilweise werden deutlich mehr Stellies tätig, als herangezogen werden können.
Für diese ist keine rechtliche Regelung erfolgt.
Liebe Grüße
Hendrik