Fortbildung der SBV (Seminare / Fortbildung)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 06.03.2019, 09:47 (vor 1879 Tagen) @ neue-sbv

Hallo neue-sbv,

zu deiner Frage 1.) Du kannst dir deine Seminare selber aussuchen selbst beschließen und auch selbst buchen.
Dein Seminar muss auch nicht wie beim BR/PR vom Gremium genehmigt werden.
Du übermittelst deinen Beschluss (es gibt glaube ich auch Beschlussfassungsformulare hier auf der Seite oder bei ifb) und stellst einen Antrag auf Kostenübernahme einer Dienstreise bei deinem Arbeitgeber und wenn du 14 Tage vom AG kein Veto bekommen hast, gilt die Dienstreise automatisch als genehmigt. So läuft das hier bei uns im Betrieb. Du handelst absolut weisungsfrei (siehe auch im Kommentar vom Knittel §179/ alt §76) vom Arbeitgeber und auch vom Betriebsrat/PR und auch von eurer Fortbildungsstelle.
Auch ist die Anzahl der Seminare nicht festgelegt.
Natürlich müssen die Seminare Kenntnisse vermitteln, die für deine SB Arbeit erforderlich sind. Und preislich im Verhältnis stehen.
Eigentlich müssten deine schon erwähnten Argumente der letztendlich geringeren Kosten schon Grund genug für den AG sein!
Grundkurse (auch z.B. in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht) sind unbestritten, die kann dein AG nicht ablehnen.
Besteht beim ZBFS Kurs in den Gebäuden Barrierefreiheit? Wäre auch interessant zu wissen wegen deiner Gehbehinderung.

Frage 2: Wegen deiner Stellvertreter: Du hast leider nicht geschrieben, wie viele SB Mitarbeiter ihr habt.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr wenigstens 100 SB Mitarbeiter, aber nicht mehr als 200 SB Mitarbeiter habt.
Dann hat dein erster Stellvertreter den gleichen Schulungsanspruch wie die Du. (§179 Absatz 4 Satz 3)

Die weiteren Stellvertreter haben keinen wirklichen Schulungsanspruch.
Es sei denn, ihr habt den 200 er oder
300 er Stellenwert überschritten (§178 Absatz1 Satz 5). (Bitte korrigiere mich jemand, wenn dies nicht so sein sollte) Das könntest du höchstens mit deinem AG verhandeln, dass er vielleicht für die weiteren Stellvertreter (2.,3. usw.---)die Grundschulung aus Kulanz finanziert.

Deine Stellvertreter sind auch für ihre eigenen Schulungen verantwortlich. Das musst du nicht regeln.

So, ich hoffe, ich konnte dir da ein bisschen helfen. Ich bin selbst auch immer am kämpfen. Habe mir z.B. ein Seminar jetzt für Arbeitsrecht Grundkurs Teil 1 ausgesucht und mein Arbeitgeber wollte dies auch nicht bezahlen. Musste ihn dann mit Argumenten überzeugen, dass eine Grundschulung in Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht selbstverständlich dazugehört und auch sinnvoll ist.
Leider sind die Seminare wirklich sehr teuer, die über mehrere Tage gehen, wenn die Hotelkosten und die Mwst noch dazu kommt. Da kann ich die AG auch ein bisschen verstehen, wenn sie meckern. Aber da können wir SBV ja nix für!

Deshalb habe ich mich persönlich entschlossen, 1x im Jahr ein teureres Seminar (z.B. KOMSEM, ifb, WAF) zu machen und ein bis zwei günstigere Seminare beispielsweile über die Arbeitskammer.

Liebe Grüße und gutes Durchhaltevermögen

--
Gruß
Vertigo


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