Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV? (Allgemeines)

SBV_RW, Fürth, Tuesday, 12.03.2019, 12:24 (vor 2780 Tagen)

Hallo an alle SBV und BR-Kollegen,

ich bin neu hier im Forum und auch neu im Amt.

Hatte zwar schon einige Seminare, aber es tauchen ja immer wieder Sachen auf die so speziell sind das sie dort nicht besprochen werden.


Fallbeschreibung:

Ein Kollege (Busfahrer) hatte einen Wiedereingliederungsplan der ihn anfänglich 4,5 Stunden zu arbeiten ermöglicht.
Er wurde daraufhin gleich am ersten Tag alleine auf Linie geschickt und musste einen halben Dienst alleine fahren.

Infos zu Fall:

Dies geschah leider während meiner Abwesenheit( Urlaub), so dass ich hier keinen Einfluss darauf nehmen konnte. Eine Betriebsvereinbarung in Bezug auf Wiedereingliederung ist nicht vorhanden.

Fragen an das Forum:

1.) Gibt es eine gesetzliche Regelung die dies, insbesondere im Personenverkehr (ÖPNV), verbietet?
2.) Gibt es allgemein gesetzliche Regelungen die ein selbständiges Arbeiten in der Wiedereingliederung verbieten?

Persönliche Meinung:

Ich finde es schon ziemlich riskant einen Busfahrer in der Phase der Wiedereingliederung vom ersten Tag an alleine einen Dienst fahren zu lassen.

--
Rudolf
SBV-Vertrauensperson


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