Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.03.2019, 15:25 (vor 2780 Tagen) @ SBV_RW

Moin Moin,

ob es riskant ist, eine Busfahrer in der SWE wieder alleine arbeiten zu lassen, kann man nur schwer beurteilen.
Grundsätzlich gilt: In der SWE erhält man kein Gehalt, der Arbeitgeber hat dafür kein Recht auf eine bestimmte Arbeitsleistung, weil man ja kein Entgelt von diesem bezieht.

Die Wiedereingliederung soll dazu führen, die/den Beschäftigte/n wieder an seine Arbeitsleistung heranzuführen. Hierzu gibt es einen Wiedereingliederungsplan, der nicht nur eine stundenmäßige Planung 2-4-6- Stunden sein kann, sondern auch Einschränkungen beinhalten kann, die während der Wiedereingliederung vom Arbeitgeber zu beachten sind.
Der Arbeitgeber kann ggf. eine Wiedereingliederung ablehnen, wenn diese aufgrund der Stundenzahl und/oder der Einschränkungen nicht sinnvoll ist, oder der betriebsärztliche Dienst die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, für ungeeignet bzw. gesundheitsgefährdend für die/den Beschäftigte/n hält.

Ohne die Erkrankung und die Umstände der Wiedereingliederung zu kennen, kann ich nur schwer beurteilen, ob dieser gleich wieder im öffentlichen Nahverkehr fahren darf. Letztlich muss auch der/die Arbeitnehmer/in Aufgaben widersprechen und sich ggf. bei der SBV oder dem PR Hilfe holen, wenn er/sie Tätigkeiten ausüben soll, die er/sie derzeit nicht ausüben kann.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell soll dazu führen, die Arbeitsbelastung langsam an die alte Belastbarkeit heranzuführen. Bei manchen Erkrankungen kann es dann Sinn machen, diese auch direkt am Arbeitsplatz auszuprobieren.

Fazit: Ja, der Arbeitgeber nutzt die zusätzliche Kraft aus, ohne sie zu bezahlen. Aber, ob er dieses darf, oder ob mindestens eine Begleitperson, die notfalls einspringen könnte, mitfahren muss, hängt vom Eingliederungsplan und der Gesundheitsstörung ab.

Liebe Grüße

Hendrik


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