Auflistung bereits gekündigter schwerbehinderter Kollegen (Umgang mit Arbeitgeber)

Ede vom Bayerwald @, Monday, 12.06.2006, 14:29 (vor 6538 Tagen) @ Christina

» » Da wir so viele verschiedene Standorte haben und ich sicher auch nicht
» über alles informiert werde, denke ich einfach, dass hier einiges an mir
» "vorbei geht".
» Ich kann nur leider im SGB IX nichts konkretes darüber finden, vielleicht
» kann mir von euch jemand weiter helfen >!>!
»
» Liebe Grüße
» Christina

Hallo,

Meines Erachtens sagt § 95 (2)SGB IX alles aus. DU mußt unverzüglich und umfassend unterrichtet werden, falls der Arbeitgeber sich Gedanken macht über Schwerbehindert UND Gleichgestellte im Zusammenhang mit Kündigung welcher Art auch immer.
Es gibt Kommentare (Zeitschrift Behindertenrecht,Heft 4, 2001 Seite 127 und 128) und Urteile, die die Nichtbeteiligung entsprechend §95(2) als schwern nicht nachtrtäglich heilbaren Verstoß gegen SGBIX ansehen und bei Klage das ganze Projekt zu Fall bringen.

Darüber hinaus muß die örtliche oder falls nicht vorhanden die Gesamtvertretung bei Antrag um Zustimmung zur Kündigung am Integrationsamt unverzüglich durch dieses Amt gehört werden.
Dies sollte doch eigentlich geschehen, das dies Amt eine Behörde ist und Beamte auf die Einhaltung ALLER Gesetze eingeschworen sind.
Wenn das Amt die SBV nicht hört, wäre das ein extrem dicker Hammer und Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Mal ganz abgesehen ist im SGB IX ein §156 enthalten der die Straftatbestände des SGB IX regelt und hiernach ist alle Nichtinformation nach §95(2) ein strafbarer Verstoß gegen das Gesetz und Behinderung der Tätigkeit der SBV. Diese "Taten" werden nur dann verfolgt, wenn dies entsprechend dem Gesetz angezeigt wird.

Recht auf eine Liste wird kaum einklagbar sein, allerdings die grundsätzliche und treue Information.


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