Umbau (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 03.04.2019, 11:43 (vor 1849 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

beim behindertengerechten Umbau von Gebäuden hat die Rechtsprechung den Eigentümern oder sonstigen Beteiligten wie zB Arbeitgebern oder Miteigentümern sehr hohe Duldungspflichten auferlegt.
Das ist schlicht und ergreifend wie in vielen anderen Fällen auch das Ergebnis einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen.
Und wenn die "Miteigentümerin" diesen Umbau nicht will, muß sie schon sehr gute und detaillierte Gründe angeben, warum sie das nicht will. Im Einzelfall muß das gerichtlich entschieden werden, ob dann ihre Gründe ausschlaggebend sind oder nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion