Umbau (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Gibt es für Deine Antwort irgendwelche Gerichtsentscheidungen oder Aktenzeichen?
Ja.
Der BGH hat zwar in einer Entscheidung vom 13.01.2017, V ZR 96/16
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77698&pos=0&anz=1
entschieden, daß eine WEG zwar den Einbau eines Aufzugs nicht dulden mußte, aber in der Begründung deutlich gemacht, daß eine WEG sehr wohl eine Rampe und/oder einen Treppenlift dulden muß, wenn ansonsten ein Wohnungseigentümer seine Wohnung nicht bzw. nur unzureichend nutzen kann.
Die Urteilsbegründung enthält zusätzlich umfangreiche Verweise auf (rechtskräftige) Einzelfallentscheidungen anderer Gerichte.
Ein Umbau ist übrigens grundsätzlich eine (bezuschußte) Teilhabeleistung gem. § 77 SGB IX.
U.a. hier sind Beratungsstellen aufgeführt:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/barrierefreier-bau-wohnungen.php
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&Tschüß
Wolfgang