Umbau (Allgemeines)

Georgina, Wednesday, 03.04.2019, 15:55 (vor 1843 Tagen) @ Cebulon

Hallo, schau mal in den § 554a BGB sowie unter www.deutschesmietrecht.de und dabei auch mal an den Rückbau denken.


Moin,
genau...bei gemieteten Objekten soll der Vermieter es zwar (in zumutbarem Rahmen) dulden, kann aber eine Kaution in Höhe der Kosten für den Rückbau verlangen.
Auch er Vermieter benötigt u.U. die Zustimmung der WEG- bei Änderungen an der Fassade haben dann alle Miteigentümer mitzusprechen. Selbiges gilt, wenn man selber Eigentümer ist.


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