Entgeld der SBV bei Versetzung (Allgemeines)

ussibier, Magdeburg, Monday, 06.05.2019, 15:09 (vor 1811 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
ich benötige bitte die geschätzte Hilfe.
Ich arbeite als Sozialpädagogen in einer Klinik. SBV bin ich Teilfreigestellt an 2 Tagen. Die Sache ist ein wenig komplex. Ich versuche es so gut wie möglich darzustellen.
Die Abteilung Sozialdienst (6 Köpfe Sozialpädagogen) wird in der Form aufgelöst. 2 Sozialpädagogen werden bleiben und die Arbeit weiterhin durchführen. Die anderen Sozialpädagogen sollen neu geschaffene Stelle im ebenso neuen Entlassdienst einnehmen. Dazu gehöre auch ich. Ergänzend ist zu sagen, dass die neu geschaffene Stelle wesentlich schlechter bezahlt ist.
Meine Frage:
1. Kann mich der AG dahin versetzen (meine alte Stelle wäre "ohne Inhalt" und fällt weg)
2. Falls ja, bekomme ich dann auch das geringere Entgelt oder bin ich geschützt durch das SGB IX §179 Abs. 4?
§ Kann der AG bei Wegfall meiner Stelle änderungskündigen? Dies ist ja auch eine ordentliche Kündigung und laut SGB IX § 179 Abs. 3 nicht statthaft.

Abgesehen davon ist die Maßnahme auch noch nicht über den BR mitbestimmt. Aber dennoch hoffe ich auf Aufklärungen.
Danke Euch


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