BAG: Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung (Allgemeines)

sirharlekin, Friday, 17.05.2019, 06:21 (vor 1778 Tagen)

Hallo zusammen,

könnt ihr euch bitte das folgende Urteil des BAG vom 16.05.2019 anschauen?

AZ: 6 AZR 329/18

Ich habe eine der vielen Zusammenfassungen von Google als Link angehangen.

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bag-keine-beschaeftigungsgarantie-fuer-menschen-mit-schwerbehinderung

Quintessenz, wenn ich es korrekt verstehe: Im Rahmen einer Sozialauswahl, von der auch SB/GG betroffen sind, ist der AG nicht verpflichtet nach §164 einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht mehr benötigt.

Fällt der Arbeitsplatz also im Rahmen von Umorganisation weg und kann der SB/GG keinen anderen freien Arbeitsplatz - mangels Ausbildung/Fähigkeiten - besetzen, dann ist er nicht durch §164 geschützt.

Das ist für mich insofern neu, als dass ich bisher immer davon ausging, das bei betriebsbedingten Kündigungen durch Sozialauswahl SB/GG in gleichem Maße betroffen sind. Das wurde mir auch immer durch das Integrationsamt mitgeteilt; dieses stimmt betriebsbedingten Kündigungen ja quasi ausnahmslos zu.

Bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss, dass, sofern es in der Unternehmung andere freie Stellen gibt, der SB/GG entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und im Rahmen der Zumutbarkeit auf diese Stelle geschult bzw. eingearbeitet werden kann, dass er nicht von betriebsbedingten Kündigungen betroffen ist und quasi aus der Sozialauswahl fällt?

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Viele Grüße


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