BAG: Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung (Allgemeines)
Hallo,
Hallo,
gilt diese "Vorabprüfung der Weiterbeschäftigung" auch, wenn sie im Rahmen einer Sozialauswahl betroffen gewesen wären?
Na klar, sobald die Beschäftigung gefährdet ist gem. § 167 Abs. 1 SGB IX.
Das wurde mir wie erwähnt vom Integrationsamt so nie kommuniziert.
Abgesehen davon, daß es auch bei den IAs "solche und solche" gibt, sollte man das als SBV eigentlich wissen und einfordern. Aber wenn sich die SBV selbst keinen Kopf macht und der AG einleuchtend argumentiert, was soll dann das IA noch machen ?
--
&Tschüß
Wolfgang