K-SBV Zuständigkeit bei Krankheit der SBV ? (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Thursday, 20.06.2019, 19:54 (vor 1772 Tagen)

Hallo Zusammen...

Auch am heutigen Feiertag in NRW sind wir ..SBV.. im Geschäft, zumindest gedanklich ;-)

Meine frage heute lautet....

Unser Konzern hat 5 Betriebe mit jeweils eigenen SBV.

In einem der Betriebe sind Vorsitzender und Stellvertreter seit vielen Monaten krank und es ist nicht abzusehen, wann die Kollegen-Innen wieder erreichbar sein werden.

...können sich die SBM dieses Betriebes solange die Krankheit ihrer SBV,ler andauert, mit ihren Angelegenheiten an die K-SBV wenden...?

...Darf die K-SBV dann diese SBM vertreten, bzw. ist die K-SBV in dem genannten Fall zuständig....?


Wie immer...vielen Dank, im Voraus


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