K-SBV Zuständigkeit bei Krankheit der SBV ? (Allgemeines)
Hallo Zusammen...
Auch am heutigen Feiertag in NRW sind wir ..SBV.. im Geschäft, zumindest gedanklich
Meine frage heute lautet....
Unser Konzern hat 5 Betriebe mit jeweils eigenen SBV.
In einem der Betriebe sind Vorsitzender und Stellvertreter seit vielen Monaten krank und es ist nicht abzusehen, wann die Kollegen-Innen wieder erreichbar sein werden.
...können sich die SBM dieses Betriebes solange die Krankheit ihrer SBV,ler andauert, mit ihren Angelegenheiten an die K-SBV wenden...?
...Darf die K-SBV dann diese SBM vertreten, bzw. ist die K-SBV in dem genannten Fall zuständig....?
Wie immer...vielen Dank, im Voraus