K-SBV Zuständigkeit bei Krankheit der SBV ? (Allgemeines)

WoBi, Friday, 21.06.2019, 09:11 (vor 1765 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

eine Stufenvertretung ist nur in Betrieben/Dienststellen zuständig, wo es keine eigene SBV gibt.

Es liegt an den Wählern (einfaches Wahlverfahren) / Wahlvorstand wenn nicht genügend stellvertretende Mitglieder, wie aufgezeigt auch im Krankheitsfall, zur Wahl festgelegt worden sind oder sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.

Gleich Vorweg:
Eine Nachwahl von stellvertretende Mitglieder ist nicht möglich, wenn es noch gewählte Stellvertreter gibt!

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Gruß
Wolfgang


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