K-SBV Zuständigkeit bei Krankheit der SBV ? (Allgemeines)
Hallo Nobi69,
eine Stufenvertretung ist nur in Betrieben/Dienststellen zuständig, wo es keine eigene SBV gibt.
Es liegt an den Wählern (einfaches Wahlverfahren) / Wahlvorstand wenn nicht genügend stellvertretende Mitglieder, wie aufgezeigt auch im Krankheitsfall, zur Wahl festgelegt worden sind oder sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.
Gleich Vorweg:
Eine Nachwahl von stellvertretende Mitglieder ist nicht möglich, wenn es noch gewählte Stellvertreter gibt!
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Gruß
Wolfgang