Fahrtkosten per Taxi zur täglichen Arbeit hin und zurück (Allgemeines)
Hallo,
hier würde ich grundsätzlich mal § 49 Abs. 8 Nr. 4b SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
als Anspruchsgrundlage in Erwägung ziehen.
Was spricht denn gegen eine Kontaktaufnahme mit IFD oder IA, um das Problem mit diesen gemeinsam zu klären?
Falls es sich um eine Reha-Leistung handelt, werden die schon sagen können, wer ihrer Meinung nach zuständiger Reha-Träger sein könnte - auf die AA würde ich da nicht unbedingt tippen.
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&Tschüß
Wolfgang