Fahrtkosten per Taxi zur täglichen Arbeit hin und zurück (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 25.06.2019, 16:37 (vor 1760 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo, habe noch Förderbeispiel gefunden aus dem Rheinland. Einem Bäckerlehrling hat dort eine Arbeitsagentur die Taxikosten gezahlt für die Hinfahrt, berichtete die ZB 03/2011:

„Weil um diese Zeit noch kein Bus zu seinem 15 Kilometer entfernten Arbeitsort fährt, muss er ein Taxi nehmen. Die Arbeitsagentur zahlt das Taxi für die Fahrt zur Arbeit.“

Beispiel, bei dem eine „unwillige“ DRV zur zeitweiligen Übernahme nötiger Taxikosten („abzüglich eines monatlichen Eigenanteiles“) vom SG Mannheim per Gerichtsbescheid verpflichtet wurde, unter dgbrechtsschutz.de

Gruß,
Cebulon


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