Fahrtkosten per Taxi zur täglichen Arbeit hin und zurück (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 25.06.2019, 13:59 (vor 1761 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

Letztendlich geht es darum, die Bedingungen zu erfahren, wann AFA oder das Integrationsamt für die dauernde Nutzung eines Taxis kostenmäßig aufkommen.


Womöglich käme vorübergehende Förderung u.U. in Betracht nach dem § 25 SchwbAV entsprechend dem Beispielsfall in ZB 2-2013?

in dem Fall sehe ich keine besondere Lebenslage.
Generelle Grundlage für eine Förderung aus der Ausgleichsabgabe wäre meines Erachtens § 20 SchwbAV i. V. m. § 9 Abs. 1 2. Alt. KfzHV. Dies allerdings aufgrund des Nachrangs der Integrationsämter nur bei Beamten oder Selbstständigen.

In allen anderen Fällen sehe ich den Rehabilitationsträger in der Pflicht, mutmaßlich also Arbeitsagentur oder Rentenversicherung, abhängig von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Dann über den bereits genannten § 49 SGB IX i. V. m. der KfzHV.

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Gruß
Matthias


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