Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung? (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Friday, 05.07.2019, 13:45 (vor 1776 Tagen) @ sabsezicke

Hallo sabsezicke,

nicht nur die Arbeitgeber haben bei der Besetzung frei werdender Arbeitsplätze Pflichten – auch der schwerbehinderte Bewerber muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn er bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will.

muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?

Nein, der externe Bewerber muss seine Behinderung grundsätzlich im Bewerbungsverfahren mitteilen, und zwar bei jeder Bewerbung erneut, auch wenn er sich in der Vergangenheit bei demselben Unternehmen bereits schon einmal beworben hat.

Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?

Die Mitteilung der Schwerbehinderung muss im Bewerbungsanschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf angegeben werden.

(Quelle: Allgemein bekannt; Suchbegriff „Rechte schwerbehinderter Menschen bei freien Arbeitsplätzen/Voraussetzungen der Eröffnung des Schutzbereichs des SGB IX“)

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion