Tätigkeit als SBVertreter (Freistellung)

hackenberger, Wednesday, 21.06.2006, 17:14 (vor 6528 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,

ganz klar und deutlich NEIN!!!

Der AG hat kein Mitbestimmungsrecht oder sonstiges Recht Dir Vorschriften zu machen wie und wann Du welche Aufgaben im Rahmen deines Mandates erfüllst. Sollte der AG der Auffassung sein, dass Du Tätigkeiten erledigst welche nicht zu Deinen Aufgaben als SchwbV gehören, so kann er dieses gerichtlich feststellen lassen und das Gericht könnte Dir dann dieses untersagen. Du hast weiter unbegrenztes Teilnahmerecht an Sitzungen des BR/PR und seinen Gremien auch zu Themen welche nicht Schwerbehinderte betreffen. Schaue Dir einmal den Kommentar zum § 96 SGB IX an.
Du bist auch über die Zeit der geregelten Freistellung von den arbeitsvertraglichen Aufgaben freizustellen, sofern es das Mandat erfordert. Mandatsarbeit geht ganz klar vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit.


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