KVJS Grundsätze Lohnzuschüsse (Allgemeines)

Bergfräulein, Ravensburg, Tuesday, 13.08.2019, 09:00 (vor 1717 Tagen)

Hallo zusammen,
Der KVJS hat bekannt gegeben, dass "Leistungen (Lohnzuschüsse bei Minderleistung, Assistenz) in der Regel nicht in Betracht kommen, wenn eine ordentliche Kündigung arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich ausgeschlossen ist" oder die sbM Beamte auf Lebenszeit sind (www.kvjs.de/behinderung-und-beruf -> Arbeitgeberinformation -> Fördergrundsätze) In der Zeitschrift "Behinderung und Beruf" vom 03.06.19 gibt er an, dass bei diesem Personenkreis von einer Bedrohung des Arbeitsverhältnisses nicht auszugehen ist. Wir wurden bei Anträgen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass wir aufgrund des Tarifvertrages für unsere sbM keine Leistungen mehr erhalten. Habt Ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? Grüße vom sonnigen Ravensburg


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