KVJS Grundsätze Lohnzuschüsse (Allgemeines)
Guten Tag,
diese Praxis kann ich bestätigen (Raum Stuttgart) - bei Anträgen nach dem 1.April 2019
werden entweder gar keine oder nur noch deutlich reduzierte Lohnminderleistungen
gezahlt, auch wenn sie schon seit Jahren bewilligt wurden und damit die Arbeitsplätze
erhalten blieben.
Was natürlich zur Sicherung der Arbeitsplätze betroffener Mitarbeiterinnen in keiner Weise
beiträgt und den Druck auf die Schwerbehinderten und Gleichgestellten immens erhöht.
Mit dienst-täglichem Gruß
Ironie