KVJS Grundsätze Lohnzuschüsse (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 14.08.2019, 08:02 (vor 1689 Tagen) @ Bergfräulein

Hallo zusammen,
Der KVJS hat bekannt gegeben, dass "Leistungen (Lohnzuschüsse bei Minderleistung, Assistenz) in der Regel nicht in Betracht kommen, wenn eine ordentliche Kündigung arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich ausgeschlossen ist" oder die sbM Beamte auf Lebenszeit sind (www.kvjs.de/behinderung-und-beruf -> Arbeitgeberinformation -> Fördergrundsätze) In der Zeitschrift "Behinderung und Beruf" vom 03.06.19 gibt er an, dass bei diesem Personenkreis von einer Bedrohung des Arbeitsverhältnisses nicht auszugehen ist. Wir wurden bei Anträgen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass wir aufgrund des Tarifvertrages für unsere sbM keine Leistungen mehr erhalten. Habt Ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? Grüße vom sonnigen Ravensburg

Hallo,

was ist KVJS? Ich vermute mal das Integrationsamt.

Haben die noch nichts von:

a) außerordentlicher Kündigung mit Auslauffrist bei Angestellten gehört? Damit kann man bei persönlicher Nichteignung (auch durch Krankheit oder Behinderung) sehr wohl das Arbeitsverhältnis sogar beenden. Auch eine Änderungskündigung ist in diesem Rahmen u. U. möglich.
b) bei Beamten von vorzeitiger Zurruhesetzung und Teildienstfähigkeit gehört?

Tarifverträge schließen praktisch nur die ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen aus, nicht aber die Kündigung bei Nichteignung oder nicht ausreichender Eignung.

Das ist warme Luft und gegen eine entsprechende Ablehnung sollte man mittels Widerspruch und ggf. gerichtlich vorgehen. Bei Dringlichkeit auch mit einstweiligen Anordnungen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion