Nichtbeteiligung der SBV (Allgemeines)
Hallo Hansmann,
deine Frage ist in § 164 Abs. 1 SGB IX mit der Prüfpflicht und den Vorgaben zu der Beteiligung von SBV und BR/PR zu beantworten. Eine mögliche Androhung ist unter § 238 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX zu finden.
Eine wirkliche Sanktion wäre durch den BR/PR in der Verweigerung der Zustimmung bei der Einstellung eines nichtbehinderten Bewerbers im Rahmen der Mitbestimmung dieses Gremiums möglich.
Die Sanktionen nach den AGG § 15 wurde bereits genannt. Hier bedarf es aber einer Geltungsmachung innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis der Ablehnung und ggf. Klage innerhalb von 3 Monaten nach Geltungsmachung.
Die Suche nach "Prüfpflicht" gibt einige Ergebnisse.
Auf die Bedeutung von § 164 Abs. 1 SGB IX wurdest du bereits in deiner Frage zu "Vertragsverlängerung/Neuausschreibung" hingewiesen.
https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=entry&id=25974
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Gruß
Wolfgang