Nichtbeteiligung der SBV (Allgemeines)

Monica99, Friday, 30.08.2019, 19:21 (vor 2609 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

ergänzend zu Wolfgang, Sofern der AG die Rechte der SBV missachtet kann diese gegen den AG bzw auch/oder gegen den hier zuständigen SB ein OWI-Verfahren beantragen. Nur gleich es ist nicht einfach hier ein positives Ergebnis zu erzielen. Gute Chancen hat man, wenn man belegen kann, dass es nicht der 1 Verstoß der Missachtung der Rechte der SBV ist und noch besser, wenn man belegen kann, dass durch den Verstoß es Nachteile für den Schwerbehinderten gab/gibt. Wichtig ist auch/ kann auch sein, dass man den AG belegbar vorher auf seine Pflichten und die Verstöße hingewiesen hat und dieses keinen Erfolg brachte.

Ich habe ein solches Verfahren positiv durchgeführt. Es ist aber nicht einfach, man muss alles genau darlegen, denn der SB entscheidet ja nur an Hand der Unterlagen. Ich hatte damals 4 Wochen an dem Vorgang gearbeitet und einen regen Telefonkontakt mit dem SB der zuständigen Arbeitsverwaltung geführt.

Eines noch. Man macht sich mit einem solchen Verfahren nicht zwingend "beliebt" beim Betroffenen. In meinen Fall, war es sogar eine Arbeitsjurist im Betrieb, welcher als Vorgesetzte nicht auf die ihr unterstellten Vorgesetzten eingewirkt hat, dass diese das SGB IX (Rechte der SBV) beachten. War dann dort der "besondere Liebling" ;-).

PS: Weil 1 angezeigter/geahndeter Verstoß = 500,- €. Klar gegen den Arbeitsjuristen persönlich. Also privaten Geldbeutel.

--
mfg Monica


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