Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Monday, 02.09.2019, 13:22 (vor 2606 Tagen) @ WoBi

Hallo,
die Leitung einer Fachabteilung/ Fachbereich soll weiterhin von einer externen privaten Firma im Rahmen eines Management-Vertrages wahrgenommen werden.

Die Geschäftsleitung möchte diese Leitungsfunktion nicht mit eigenen internen Mitarbeitern besetzen. Somit wurde diese Position auch nicht intern ausgeschrieben.

Deshalb erfolgte eine öffentliche Europaweite Ausschreibung. Dem PR wurde sie zur Kenntnis gegeben. Der PR weigert sich jedoch die Informationen aus der öffentlichen Stellenausschreibung an die SBV zu geben.

Da in diesem Fachbereich auch schwerbehinderte Mitarbeiter arbeiten, wollte die SBV auch Einblick in die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen. Diese wurde verweigert mit dem Hinweis das die SBV dafür keine eigenen Informationsrechte hat.

folgender Wortlaut im Antwortschreiben der Geschäftsleitung:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen die Unterlagen leider nicht zukommen lassen.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden zur Information bereits vor einiger Zeit an den Personalrat gegeben.

Die Schwerbehindertenvertretung hat jedoch kein eigenes Informationsrecht bzw. kein Einsichtnahmerecht in die Ausschreibungsunterlagen.

Wie verhält sich das rechtlich? Wie soll die SBV ihre Aufgaben wahrnehmen wenn schon die Information zu einer öffentlichen Ausschreibung verweigert wird?

Beste Grüße


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