Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich (Allgemeines)

wurzelkasper, Monday, 02.09.2019, 15:27 (vor 2606 Tagen) @ WoBi

Ich würde mich den Ausführungen von WoBi anschließen wenn die Stelle im öffentlichen Dienst bei der Bayrischen Behörde selbst besetzt werden solle.

So wie ich das Eingangsposting verstehe hat die Behörde einen Vertrag mit einer weiteren (Behörden externe) Firma bei welcher die Stelle besetzt werden sollte.

Und dann stelle ich mir die Frage auf welcher Basis die SBV oder der PR bei der Besetzung der Stelle beteiligt werden.
Dazu sollen wir aber wissen ob das meine Lesart des Postings korrekt ist, und falls ja in welchem Verhältnis die externe Firma zur Behörde selbst steht. Also z. B. ein Kommunaler Eigenbetrieb ist, .....

Dann können wir uns im Anschluss überlegen ob es eine rechtliche Basis gibt welche den PR berechtigt und die SBV nicht. Und ob die SBV bei der Auslagerung an die externe Firma zu beteiligen gewesen wäre.


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