neuer stellv. ist zu 90% blind (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.09.2019, 08:50 (vor 2599 Tagen) @ Alex081073

Moin Moin Alexander,

ich würde die Situation mit dem technischen Berater des Integrationsamts besprechen und dann eine Begehung initiieren mit Inklusionsbeauftragter, Personalmanagement, Betriebsrat, Arbeitssicherheit zwecks Klärung der Arbeitsplatzausstattung für den Kollegen. Der Arbeitgeber hat diese Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 179, 8 SGB IX). Und wenn das Integrationsamt mitteilt, was hier erforderlich ist, kann er sich nur schwer sperren und man kann auch Klagewege etc. gehen.
Sollte Deine Rehaklinik zu einem größeren Verbund gehören, kannst Du auch ggf. eine höhere Stufenvertretung mit einschalten, damit der Konzern überlegen kann, was er hier mit einer Klage gewinnen oder an Ruf verlieren kann.

Nebenbei würde ich bis zu einer Klärung immer in den "Nachweis" schreiben: Tätigkeit wegen fehlender Arbeitsmittel nicht möglich.

Liebe Grüße

Hendrik


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