neuer stellv. ist zu 90% blind (Allgemeines)
Moin Moin Alex,
alternativ kann Dein Stellvertreter, solange ihm keine Hilfsmittel genehmigt werden, bei Tätigkeiten, die er nicht ausüben kann, aber als Verhinderungsvertretung ausüben muss, beim Arbeitgeber eine Assistenzkraft einfordern .... da der Arbeitgeber die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ja nicht behindern darf .....
Das dürfte für den Arbeitgeber mit Kosten und Mühen verbunden sein, was diesen vielleicht bewegen kann, sich doch um seine gesetzliche Pflicht zur Arbeitsplatzausstattung zu kümmern.
Liebe Grüße
Hendrik