neuer stellv. ist zu 90% blind (Allgemeines)
Moin Moin Alex,
als erstes sollte man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man sich hierzu eine Rechtsauskunft einholt zu Lasten des Arbeitgebers, da der die kosten der Arbeit der SBV zu tragen hat, analog zur Betriebsratsarbeit. Dieses würde ich auch als Tagesordnungspunkt in der nächsten Betriebsratssitzung anmelden, damit diese das Anluegen mit unterstützen können.
Der Rechtsbeistand kann dann auch vor einem prozess den arbeitgeber anschreiben und diesen auf seine gesetzlichen Verpflichtungen aufmerksam machen.
Liebe Grüße
Hendrik