Vertreterregelung (Gesamt-Konzern-SBV)

Monica99, Monday, 16.09.2019, 11:09 (vor 1678 Tagen) @ Katrin72

Hallo,

ergänzend zu der RICHTIGEN Antwort von albarracin!

Hier hilft nur eine SOFORTIGE Nachwahl von Stelli!! Sonst seid ihr eine Zeit in der NIEMAND die Aufgaben der SBV wahrnehmen kann.

Denn wie albarracin richtig geschrieben hat, ist hier die GSBV/KSBV außen vor, weil nicht zuständig/ keine Mandat!

PS: Dieses findet man im Gesetz!! Denn dort ist die Zuständigkeit der GSBV/KSBV geschrieben/geregelt.

--
mfg Monica


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